Sie suchen eine Nebentätigkeit, den beruflichen Wiedereinstieg oder eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung? Sie möchten sich die Zeit weitgehend selbst einteilen, weil Sie nachmittags meist frei haben oder Ihre Freizeit mit Ihren Kindern verbringen möchten, natürlich auch ein freies Wochenende?
Könnten Sie sich vorstellen, als Haushaltshilfe in Privathaushalten, Praxen und Büros für frischen Glanz und Sauberkeit zu sorgen?
Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich, Freude an der Arbeit und eine hohe Kundenorientierung, gepflegte Umgangsformen sowie einen eigenen PKW und Führerschein setzen wir voraus.
Zahlung nach Tarif ist selbstverständlich bei uns!
Was wir Ihnen bieten:
Was wir von Ihnen wünschen:
Haben wir Sie neugierig gemacht?
Hier können Sie sich per E-Mail bewerben.
Ihre Bewerbungsdaten werden zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch von uns erhoben und verarbeitet. Folgt auf Ihre Bewerbung der Abschluss eines Anstellungsvertrages, so können Ihre übermittelten Daten zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorschriften von uns in Ihrer Personalakte gespeichert werden. Die Löschung der von Ihnen übermittelten Daten erfolgt bei Zurückweisung Ihrer Stellenbewerbung automatisch zwei Monate nach Bekanntgabe der Zurückweisung. Dies gilt nicht, wenn aufgrund gesetzlicher Erfordernisse (beispielsweise der Beweispflicht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) eine längere Speicherung notwendig ist oder wenn Sie einer längeren Speicherung in unserer Interessenten-Datenbank ausdrücklich zugestimmt haben.
Auskunft/Widerruf/Löschung
Sie können sich aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, Löschung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung unentgeltlich an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.